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Jetzt kostenfreie Pflegehilfsmittel sichern - Mehr Zeit für die Pflege

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Bei der Pflege eines Angehörigen mit anerkanntem Pflegegrad besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch bis zu 40 € monatlich.

Diese sollen entweder die Pflege oder dem Patienten den Alltag erleichtern. Dabei gelten drei Voraussetzungen:

  • Es muss ein Pflegegrad vorliegen (Pflegegrad 1-5).
  • Der zu Pflegende lebt Zuhause oder in einer Wohngemeinschaft (nicht in einer / einem stationären Senioreneinrichtung oder Pflegeheim).
  • Der zu Pflegende wird von einer Privatperson allein oder gemeinsam mit einem ambulanten Pflegedienst betreut.

Zu den zum Verbrauch bestimmten Pflegehilfsmitteln gehören saugende Bettschutzeinlagen zum einmaligen Gebrauch, Schutzbekleidung/Schutzschürzen, Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel für Hände und Flächen sowie Mundschutz und Fingerlinge.
Zusätzlich haben Sie einmal jährlich Anspruch auf zwei waschbare Bettschutzauflagen, hier ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung in Höhe von 10 € von Ihnen selbst zu tragen.

Stellen Sie sich jetzt Ihr individuelles Paket zusammen. Mit unserem neuen kostenlosen Lieferservice müssen Sie hierfür nichts weiter tun, als den Antrag auf Kostenübernahme (diesen finden Sie im Bereich Service, siehe Link unten) auszufüllen und uns zuzusenden. Alles Weitere erledigen wir für Sie. Ein Rezept wird nicht benötigt.

Nach der Genehmigung durch die Krankenkasse erhalten Sie Ihre gewünschten Pflegehilfsmittel jeden Monat ganz bequem nach Hause geschickt. Auch eine Abholung in einem unserer Sanitätshäuser ist auf Wunsch möglich.

Was geschieht, wenn sich Ihr Bedarf ändert? Auch das ist kein Problem. Sie können die Zusammenstellung Ihres Pflegehilfsmittelpakets jederzeit ändern.

Noch nicht überzeugt? Dann fordern Sie gleich unser kostenloses Musterpaket an: Tel. 07156/17898-232, info@glotz.de. Zudem können Sie sich in unserer Broschüre detailliert über das Thema Pflegehilfsmittel informieren.